Workation - Homeoffice im Ausland – einfach mal machen?

Workation - Homeoffice im Ausland – einfach mal machen?

19. Juli 2022 · Workation

Ob Sommer, Sonne, Meer oder Großstadt-Dschungel – was nach Urlaub klingt, kann auch Alltag werden, dank Workation, bzw. Homeoffice im Ausland. Noch nie war es so einfach den eigenen Schreibtisch ins Ausland zu verlegen, vorausgesetzt die Arbeit lässt sich digital am Laptop erledigen. Egal ob Workation oder Remote Work, wir erklären, was es zu beachten gilt.

Arbeiten im Ausland: die vielen Vorteile

Die Corona-Pandemie hat es bewiesen: Homeoffice funktioniert – und zwar besser als angenommen. Warum also nicht Homeoffice im Ausland machen? Was für viele Freelancer/innen problemlos funktioniert, ist unter Arbeitnehmer/innen weniger etabliert. Die Gründe dafür sind vielschichtig, doch die Vorteile liegen klar auf der Hand.

Mehr Zufriedenheit dank internationaler Remote Arbeit

Wer sich nach Workation sehnt, hat dabei nicht nur das gute Wetter vor Augen. Fernweh, das Interesse an fremden Kulturen und die Lust auf Abenteuer sind nur einige der Motive, die Freiheit jenseits der eigenen vier Wände zu suchen. Neue Eindrücke, neue Sprachen, neue Horizonte – die Gründe, die eigene Komfortzone zu verlassen scheinen grenzenlos.

Steigende Beliebtheit auch unter Arbeitnehmer/innen

Die Voraussetzungen scheinen besser denn je: Die Erreichbarkeit per Videokonferenz und Email kennt keine Grenzen. Auch das Vertrauen der Unternehmen in Remote Arbeit ist gestiegen. Und solange es die pandemische Lage im Gastland zulässt, was spricht gegen die Arbeit im Ausland? Doch neben der Lust auf Neues benötigen Arbeitnehmer/innen die Erlaubnis des Arbeitgebers.

Folgende Argumente helfen möglicherweise den Chef vom eigenen Vorhaben zu überzeugen:

  • Kreativität

    Führt ein Ortswechsel auch zu einem Perspektivenwechsel? Definitiv. Und profitieren werden davon neben den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch ihre Unternehmen.

  • Örtliche Nähe

    Sind Sie bereits festgelegt, oder wären Sie bereit die Wahl des Einsatzortes Ihrem Arbeitgeber zu überlassen? Ein Firmensitz vor Ort oder die räumliche Nähe zu wichtigen Kunden können entscheidende Argumente sein.

  • Flexibilität

    Der Wunsch der Arbeitnehmer/innen nach mehr Flexibilität nimmt stetig zu. Unternehmen, die ihren Mitarbeiter/innen hier entgegenkommen, werden mit höherer Loyalität und mehr Engagement belohnt.

  • Wettbewerbsvorteil

    Unternehmen, die ihre Mitarbeiter/innen bei der freien Wahl des Arbeitsorts unterstützen wirken auch attraktiv auf neue Mitarbeiter/innen – ein wichtiger Wettbewerbsvorteil in Zeiten des Fachkräftemangels.

Begeistert von der Idee? Bitte Folgendes beachten!

Einfach ein Flugticket buchen, Koffer packen und los geht’s – ganz so einfach funktionieren Workation oder Homeoffice im Ausland leider nicht. Für Mitarbeiter/innen eines Unternehmens gibt es bislang keinen rechtlichen Anspruch auf Homeoffice, folglich auch keinen Anspruch auf mobiles Arbeiten aus einem anderen Land. Ohne Zustimmung des Unternehmens ist der Traum vom Auslandsaufenthalt schnell ausgeträumt. Auch Selbstständige müssen sich entsprechendes Know-How in rechtlichen Belangen aneignen, bevor es losgehen kann.

Außerdem macht es einen großen Unterschied, wohin die Reise geht. Soll es in ein anderes EU-Land gehen oder nach Übersee, in den Fernen Osten oder in die Arabische Welt?

Mit diesem FAQ versuchen wir die wichtigsten Fragen in Bezug auf Homeoffice im Ausland zu beantworten:

  • Ist Homeoffice im Ausland während der COVID-19 Pandemie möglich?

    Durch die Pandemie sehen sich Unternehmen immer wieder gezwungen, die Anzahl der Mitarbeiter/innen in den Büroräumen zu begrenzen. Leider ist gleichzeitig auch die internationale Reisefreiheit erheblich eingeschränkt worden. Dennoch finden sich zahlreiche Möglichkeiten, Länder mit niedrigen Inzidenzen zu erkunden. Informationen zur Corona-Lage vor Ort, Reisebeschränkungen und Voraussetzungen für Langzeit-Aufenthalte (wie etwa eine internationale Krankenversicherung), finden sich auf den Seiten des Auswärtigen Amtes

  • Mehr als Urlaub – Workation.

    Was bedeutet „Workation“ eigentlich? Zusammengesetzt aus den englischen Begriffen “Work” und “Vacation”, beschreibt „Workation“ eine Arbeitsform, bei der Selbstständige oder Arbeitnehmer/innen an einem Ort Urlaub und Arbeit kombinieren. Bei Workation ist also nicht nur der Ausblick aus dem Hotelzimmer von Bedeutung, die Geschwindigkeit und Stabilität der Internetverbindung spielen eine ebenso große Rolle bei der Wahl von Ort und Unterkunft.

  • Wie bereite ich mich vor?

    Ob Freelancer/innen oder angestellte Mitarbeiter/innen – eine gründliche Vorbereitung ist elementar. Bei der Recherche über das Zielland empfiehlt es sich insbesondere rechtliche Fragestellungen zu berücksichtigen. Denn jedes Land hat seine eigenen Vorgaben und Gesetze – selbst innerhalb der Europäischen Union.

  • Wie lange kann ich im Ausland arbeiten?

    Pauschal lässt sich die Frage nicht beantworten. Die Dauer des Aufenthaltes hängt vom Zielland ab. Und auch die Art des Aufenthaltes (z.B. selbst geplant, Entsendung durch ein Unternehmen oder ein Auslandspraktikum) hat Einfluss auf die Reisedauer und die gesetzlichen Regelungen vor Ort. Im Folgenden nähern wir uns der Frage weiter an.

  • Welche arbeitsrechtlichen Besonderheiten gibt es?

    Arbeitnehmer/innen müssen Folgendes beachten: Wo der “gewöhnliche Arbeitsort” liegt, entscheidet in den meisten Fällen darüber, welches Arbeitsrecht gilt. Bei vorübergehenden Tätigkeiten im Ausland greift das deutsche Arbeitsrecht. Sollte das mobile Arbeiten im Ausland jedoch länger andauern, besteht die Gefahr, dass aus dem Homeoffice im Ausland eine Betriebsstätte des Arbeitgebers wird – mit weitreichenden Folgen. Zum einen wird das Unternehmen vor Ort steuerpflichtig, zum anderen geht dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin der Anspruch auf das deutsche Arbeitsrecht verloren.
    Wechselt also der Auslandsaufenthalt seinen Status von vorübergehend zu permanent, muss umgehend gemeinsam mit dem Arbeitgeber nach einer Lösung gesucht werden. Ab welchem Zeitpunkt ein Auslandsaufenthalt permanent wird, hängt vom jeweiligen Zielland ab.

  • Was passiert mit der Sozialversicherung?

    Um zu klären, wo Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden müssen, ist entscheidend, wo und wie lange die Tätigkeit ausgeübt wird:
    Innerhalb der Europäischen Union: Dauert die Tätigkeit länger als drei Monate – was laut EU-Verordnung ein wesentlicher Teil der Arbeitszeit ist – müssen die Sozialversicherungsabgaben im Gastland getätigt werden.
    Ausgenommen ist die Mitarbeiter-Entsendung in ein Land, in dem bereits ein Unternehmenssitz existiert. Entsendungen können dann bis zu 24 Monate ohne Änderungen der Sozialversicherungsabgaben erfolgen.
    Außerhalb der EU: Hier gibt es keine einheitlichen Regelungen für EU-Bürger/innen. Entscheidend ist, welche Vereinbarungen zwischen dem deutschen Staat und dem Gastland getroffen wurden. In den meisten Fällen können Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen online eingesehen und beantragt werden.

  • Was ist steuerrechtlich zu beachten?

    In EU-Staaten greift die sogenannte 183-Tage-Regelung. D.h. solange die Tätigkeit 6 Monate nicht überschreitet, bleiben die Arbeitnehmer/innen in Deutschland steuerpflichtig – sofern sie auch ihren deutschen Wohnsitz behalten.
    Die meisten Nicht-EU-Länder haben in Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland geregelt, wie und in welchem Land Steuern gezahlt werden.

  • Und was ist bei der Krankenversicherung zu beachten?

    Die deutsche, gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gewährt ihren Versicherungsschutz innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Dort übernimmt die GKV die Kosten für medizinische Behandlungen für bis zu sechs Wochen im Jahr. Sollten die Kosten höher liegen, als die für Deutschland geltenden Sätze, muss die Differenz aus eigener Tasche bezahlt werden. Das kann schnell ins Geld gehen, dann die Kosten für Arztbesuche, Krankentransporte oder Behandlungen im Krankenhaus unterscheiden sich international erheblich. Auch Reiserücktransporte werden von der GKV nicht gedeckt. Bei privaten Krankenversicherungen gelten individuelle Regelungen.

    Deshalb empfiehlt sich der Abschluss einer internationalen Krankenversicherung, um weltweit den bestmöglichen Schutz zu erhalten. Die Servicecenter vor Ort sprechen die Landessprache und beraten Sie individuell zu lokalen Regelungen. Sie unterstützen Sie bei der Suche nach einem Arzt oder Krankenhaus und organisieren innerhalb der medizinischen Netzwerke die direkte Kostenübernahme – ohne dass Sie in Vorleistung gehen müssen.

Sind auch Sie bereit fürs Homeoffice im Ausland? Dann informieren Sie sich hier zu Leistungen und Tarifen von Globality Health. Oder rufen Sie uns einfach an – wir beraten Sie gerne zum Thema internationale Krankenversicherung unter: +49 221 1625 8002.

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